Das LAG Köln hat entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht (Az. 9 Ta 217/19, 9 Ta 98/20).
Source: DATEV eG : Nachrichten Steuern und Recht
Blog - Beiträge
Du bist hier: Startseite / News / Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen können Arbeitnehmerinnen s...
JENA
Schubert & Färber GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Grietgasse 6
07743 Jena
Geschäftszeiten
Montag-Donnerstag: 08:00 bis 16:00
Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00
Telefon: +49 (0) 3641 - 489145
Telefax: +49 (0) 3641 - 489144
LEIPZIG
Schubert & Färber GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Nicolaistraße 53
04109 Leipzig
Geschäftszeiten
Montag-Donnerstag: 08:00 bis 16:00
Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00
Telefon: +49 (0) 341 – 99 38 39 77